Private Unfallversicherung
Der ursprüngliche Sinn einer Unfallversicherung ist die finanzielle Absicherung des Versicherten oder im Todesfall des Leistungsempfängers.
Anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung, gilt die private Unfallversicherung grundsätzlich rund um die Uhr und auch grenzübergreifend (auch im Ausland). Dabei wird dem Versicherten bei Eintritt des Versicherungsschutzes in der Regel eine Einmalleistung oder eine sogenannte Unfallrente ausbezahlt. Je nach Vertragsleistung und Umfang der privaten Unfallversicherung, sind zusätzliche Leistungen, wie Bergungskosten, kosmetische Operationen, Krankenhaustagegeld oder der Todesfall mitversichert.
Bevor man sich für einen Versicherer entscheidet, sollte man diese genau miteinander vergleichen, da sich in den einzelnen Leistungen erhebliche Unterschiede ergeben können. Details entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Grundsätzlich tritt die Versicherungsleistung bei einem Unfall ein, wobei einige Versicherer den Begriff “Unfall” unterschiedlich auslegen. So kann der Versicherungsnehmer auch plötzliche Ereignisse, wie einen Herzinfarkt oder einen Muskelriss bei Arbeiten in der eigenen Wohnung mitversichern.
Mit unserem objektiven Unfallversicherungsvergleich können Sie schnell und kostenlos verschiedene Anbieter unter die Lupe nehmen.
